mit EG-übereinstimmungsbescheinigung (für Personenwagen)
Achten Sie darauf, dass Sie von der Verkaufsfirma die EG-übereinstimmungs-Bescheinigung erhalten. Diese wird ausgestellt vom Hersteller, der über eine EG-Gesamttypengenehmigung verfügt. Des weiteren machen wir Sie darauf aufmerksam, das pro Person jährlich nur ein Fahrzeug des gleichen Typs zum Eigengebrauch importiert werden darf.
Mit dieser Bescheinigung kann das Fahrzeug direkt bei uns zur Prüfung angemeldet werden.
Die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung zur Fahrzeugprüfung und die Zulassung sind:
- Original-Versicherungsnachweis einer schweizerischen Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft.
- Prüfbericht (Form. 13.20A) zollamtlich abgestempelt
- Zolldeklaration für die Einfuhr (Form. 11.01 oder 11.03), quittiert oder zusammen mit Vorlage der Zoll-/MWSt-Quittung
- Allenfalls vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
- EG-Uebereinstimmungsbescheinigung (wie oben beschrieben) nach Anhang IX der Richtlinie 70/156 EWG; änderungsrichtlinie 93/81
- Das Datum der ersten Inverkehrsetzung im Ausland (nicht das Herstellungs- oder Verkaufsdatum), für Fahrzeuge, die bereits im Verkehr waren (Zulassungspapiere, „Registration card“ für USA-Fahrzeuge)
- Abgas-Wartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976 (Bezugsquelle: Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure [VSAI], Postfach 5353, 3001 Bern (Tel. 031 306 65 65, Fax 031 306 65 60, e-mail: info@auto-schweiz.ch oder bei der entsprechenden Markenvertretung. ´
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