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Mehr als nur Vertrauenssache - Garantie ist nicht gleich Gewährleistung
Viele Käufer glauben, dass Garantie und Gewährleistung dasselbe ist. Tatsächlich bestehen aber erhebliche Unterschiede. Garantie ist eine freiwillige Lei-
stung, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Vereinfacht dargestellt und auf den Fahrzeugkauf bezogen bedeutet die gesetzliche Gewährleistungsregelung, dass ein Fahrzeug bei Übergabe an den Käufer dem vertraglich vereinbarten Zustand entsprechen muss. Diese Regelung gilt nur, wenn ein gewerblicher Verkäufer an einen privaten Käufer verkauft. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach dem Gesetz zwei Jahre. Bei Gebrauchtwagen kann der gewerbliche Verkäufer im Kaufvertrag diese Frist auf ein Jahr verkürzen. Das Gesetz verlangt nicht, dass ein Gebrauchtwagen mängelfrei ist. Ist im Kaufvertrag oder in einem Zustands-/Prüfbericht zum Kaufvertrag ein Mangel aufge führt, dann kann der Käufer aus diesem dokumentierten Mangel keine Gewährleistungsansprüche herleiten.
In den ersten sechs Monaten nach Übernahme des Fahrzeugs gilt von Gesetzes wegen die I Vermutung, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Tritt der Mangel zu einem späteren Zeitpunkt auf, muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Typische Abnutzung und üblicher Verschleiß stellen keinen beanstandungsfähigen Mangel dar. Ein leicht nachvollziehbares Beispiel verdeutlicht dies: Bei Übergabe des Fahrzeugs haben die Reifen noch eine ausreichende Profiltiefe. Wird innerhalb der ersten sechs Monate nach Übernahme des Fahrzeugs durch normalen Reifenverschleiß ein Austausch nötig, ist dies eindeutig kein Gewährleistungsfall.
Die Garantie, als eine freiwillige Leistung, reicht weiter als die Gewährleistung. Sie schließt unter Umständen Mängel ein, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden waren. Normalerweise ist sie an Bedingungen geknüpft wie regelmäßige Wartung in bestimmten Betrieben. Anders als bei der Gewährleistung können Zeitraum und/oder Lauf leistung einzelvertraglich festgelegt werden.
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