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Fahrzeuge, die aus Europa in die USA eingeführt werden sollen, müssen alle US-Standards erfüllen. Diese Bestimmungen sind in verschiedenen Vertragswerken (der "Motor Vehicle Safety Act" von 1966, der "Imported Vehicle Act" von 1988, der "Motor Vehicle Information and Cost Savings Act" von 1972, der "Clean Air Act" von 1968, etc) detailliert festgelegt.Ihre Einhaltung wird genauestens kontrolliert.
Fahrzeuge, die im Ausland nach US-Normen produziert werden, sind üblicherweise für den sofortigen Export und den anschließenden Verkauf in den USA vorgesehen. Es ist deshalb unwahrscheinlich, daß ein im Ausland angebotenes Fahrzeug allen US-Vorschriften entspricht. Seien Sie skeptisch, wenn ein Verkäufer behauptet, dass ein Fahrzeug diesen Vorschriften entspricht oder ohne weiteres angepasst werden könnte.
Fahrzeuge, die den Vorschriften der USA nicht entsprechen, müssen umgerüstet, wieder ausgeführt oder vernichtet werden.
Da die Vorschriften jederzeit erweitert und geändert werden, empfehlen wir, sich vor einem Fahrzeugkauf im Ausland bei den zuständigen US-Behörden genauestens zu informieren.
U.S. Department of Transportation (DOT) Director of the Office of Vehicle Safety Compliance 400 7th Street, SW Washington, DC 20590 Telefon 001/ 202/ 6 46 50 95 Fax 001/ 202/ 3 66 10 24 www.nhtsa.dot.gov/cars/rules/import
Die zulässigen Abgasmesswerte für importierte Fahrzeuge sind aus einem Merkblatt des Umweltministeriums ersichtlich. Dieses Merkblatt und weitere Informationen zur Einfuhr von Kraftfahrzeugen sind unter folgender Anschrift erhältlich:
U.S.Environmental Protection Agency (EPA) Imports Section 401 M Street SW Washington DC 20460 Telefon: 001/ 202/ 2 60 59 22 Telefax: 001/ 202/ 2 60 62 57 email:public-access@epamail.epa.gov
Sicherheits-, Stoßstangen- und Diebstahlsicherungsvorschriften
Kraftfahrzeuge, die jünger als 25 Jahre sind, müssen den US-Sicherheitsbestimmungen entsprechen, die in dem Jahr in Kraft waren, in dem das Fahrzeug produziert wurde. Pkw, die nach dem 1. September 1973 produziert wurden, müssen außerdem der Stoßstangenvorschrift entsprechen. Der Einführer muss bei der Einfuhr das Formular DOT HS-7 ausfüllen, das aussagt, ob das Fahrzeug der Sicherheits- und Stoßstangenvorschrift entspricht.
Der Automobilhersteller ist verpflichtet, das Fahrzeug mit einer Plakette zu versehen, die bescheinigt, dass diese Vorschriften erfüllt sind. Fahrzeuge, die diese Plakette des Herstellers nicht haben, werden bei der Einfuhr als "nicht den Vorschriften entsprechend" eingestuft und mit einer Sicherheitsleistung in Höhe von 150 % des Zollwertes belegt. Diese ist zusätzlich zur üblichen Zollkaution zu hinterlegen.
Üblicherweise muss der Einführer einen Vertrag mit einem Einfuhragenten des Verkehrsministeriums (RI) schließen, der das Fahrzeug allen US-Sicherheits- und Stoßstangenbestimmungen entsprechend umrüsten läßt und diese Änderungen bestätigt.
Eine Kopie dieser Bestätigung ist dem DOT HS-7-Formular anzuheften und der Zollbehörde des Einreisehafens zusammen mit der Sicherheitsleistung vorzulegen. Eine Liste von Einfuhragenten ist beim Verkehrsministerium erhältlich und sollte angefordert werden, bevor Sie den Import eines Fahrzeuges beschließen.
Das Verkehrsministerium schreibt außerdem vor, dass vor der Einreise festzustellen ist, ob ein bestimmtes Fahrzeugmodell und Herstellungsjahr Importbeschränkungen unterliegen. Ein Einfuhragent kann dies für Sie feststellen und sollte es der Fall sein, kann er auf Wunsch einen Antrag auf Sondergenehmigung in Ihrem Namen einreichen. Die Gebühren für einen solchen Antrag sind im voraus zu zahlen.
Abgas-Standards
Die folgenden Personenkraftwagen, Kleinlastwagen, Lastkraftwagen und Motorräder unterliegen nationalen Abgasbestimmungen:
- Personenkraftwagen und Kleinlastwagen mit Benzinmotor, die nach dem 31.12.1967 hergestellt wurden.
- Personenkraftwagen mit Dieselmotor, die nach dem 31.12.1974 hergestellt wurden,
- Kleinlastwagen mit Dieselmotor, die nach dem 31.12.1975 hergestellt wurden,
- Lastkraftwagen, die nach dem 31.12.1969 hergestellt wurden,
- Motorräder mit einem Hubraum von über 49 ccm, die nach dem 31.12.1977 hergestellt wurden.
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weiter Infos auf der Seite des ADAC
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