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Kfz-Import aus Drittländern

Kauf des Kfz in einem Drittland

Beim Kauf von Kfz im Nicht-EU-Ausland müssen die jeweiligen Zollbestimmungen beachtet werden.

TIPP Es gibt eine große Anzahl von Zollpräferenzbestimmungen, auf Grund derer Kfz zollfrei oder zollbegünstigt importiert werden können. Es ist ratsam, sich vor Abschluss eines Kaufes im Drittland beim Zollamt über die Zollbestimmungen zu informieren. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Art und Form des dafür erforderlichen Präferenznachweises.

Achtung:

Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.

Folgende Papiere sollten Sie von dem ausländischen Verkäufer oder der ausländischen Verkäuferin erhalten:

  • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
  • wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
  • wenn möglich: Ausfuhrerklärung
    Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von dem ausländischen Händler oder der ausländischen Händlerin refundiert werden.
  • eventuell Prferenznachweise
    Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.
  • TIPP Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einem Notar bzw. einer Notarin).

Hinweis: Bei der überstellung nach österreich wird ein ausländisches Export- oder überstellungskennzeichen benötigt.

 

Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

  • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
  • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
  • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.
  • Achtung:

Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamten bzw. Zollbeamtinnen angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten eines oder einer österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

 

Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

Die schriftlichen Grenzformalitäten werden vom Zollamt kostenlos durchgeführt, wenn dies während der Amtsstunden erfolgt. Außerhalb der Amtsstunden werden Gebühren verrechnet.

TIPP Erkundigen Sie sich vorher beim Zollamt über die Amtsstunden. Fahren Sie keinesfalls bei der Grenze durch, ohne die Zollformalitäten zu erledigen.

  • · beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung vorlegen
  • · gegebenenfalls gültigen Präferenznachweis vorlegen
  • · Zollanmeldung durchführen (Einfuhranmeldung)
  • · Eingangsabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) entrichten
  • · Verzollungsbestätigung ausstellen lassen
  • · eventuell Versandschein T-1 lösen
    Beim Import aus einem Drittland, das nicht an österreich grenzt, muss an der EU-Außengrenze ein Versandschein gelöst werden.
  • Hinweis: Wird beim Grenzzollamt eine Versandanmeldung gemacht (Versandschein), werden die Abgaben im Rahmen eines so genannten Versandverfahrens bei einem Binnenzollamt entrichtet. Dazu müssen Sie beim Grenzzollamt Sicherheiten leisten.

Achtung:

Wenn der Erwerbspreis nicht feststeht (z.B. Schenkung, Erbschaft) oder wenn die Zollbehörde begründetet Zweifel hat, dass der angemeldete Wert dem tatsächlichen Preis entspricht, ist die Vorlage eines Schätzgutachtens eines oder einer in österreich ansässigen, gerichtlich beeideten Sachverständigen erforderlich.

 

Amtswege in österreich

  • Hinweis: Wenn das Kfz geschenkt wurde, muss dafür Schenkungssteuer bezahlt werden. Der Geschenkgeber oder die Geschenkgeberin und der Geschenknehmer oder die Geschenknehmerin sind verpflichtet, die Schenkung innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzumelden.

 

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