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Mieten statt kaufen - Leasing richtig verstehen und nutzen
Manche sagen, Leasing sei - finanziell gesehen - die ehrlichste Art, Auto zu fahren. Und in der Tat entsprechen die monatlichen Leasingraten dem Wertverlust eines Fahrzeuges (den sich der Leasinggeber freilich noch zusätzlich verzinsen lässt). Wer also ein Fahrzeug least, bezahlt es nicht gänzlich ab, sondern kommt nur für diesen über die Laufzeit entstehenden Wertverlust auf. Der fahrbare Untersatz bleibt Eigentum des Leasinggebers, der ihn nach Ablauf der Laufzeit auch wieder zurückbekommt. Da Leasing keine hohen Kapitalsummen bindet, ist diese Form der „Nutzmiete" im geschäftlichen Umfeld längst üblich. Sie kann aber auch für den Privatmann durchaus interessant sein.
Und zwar aus folgenden Gründen:
- Leasinggesellschaften sind in aller Regel Großkunden und können Fahrzeuge zu Top-Konditionen beschaffen.
- Bisweilen unterstützt so mancher Fahrzeughersteller die Leasingabsicht seiner Klientel mit Zuschüssen.
- Man hat über die Laufzeit kalkulierbare Kosten.
- Man fährt ein fabrikneues Auto mit den aktuellen Sicherheitsstandards, mit Gewährleistung und Garantie, sowie entsprechend geringen Wartungs- und Reparaturkosten.
Doch auch beim Leasing gilt es, eine Gesamtkostenbetrachtung anzustellen. So muss vor allem eine eventuelle Anzahlung mit eingerechnet werden, speziell wenn für diese die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens gegengerechnet wird. Denn nach Ablauf der Laufzeit ist dann erneut eine Anzahlung aufzubringen, aber kein Gebrauchter mehr verfügbar. Vorsicht ebenso bei zu hohen Restwertansätzen, die zwar niedrige Monatsraten ergeben, aber nach Ablauf des Vertrags einen saftigen Ausgleich nach sich ziehen können. Generell trägt nämlich bei einem Restwert-Vertrag der Leasingnehmer das Risiko der prognostizierten Wertentwicklung. Eine höhere Planungssicherheit garantiert hingegen der Kilometer-Vertrag, bei dem das Restwertrisiko beim Leasinggeber liegt. Egal wie das Fahrzeug später zu vermarkten ist, abgerechnet wird nach Lauf leistung, wobei in der Regel Abweichungen von 2.500 km unberücksichtigt bleiben. Für Mehr-km muss nachbezahlt werden, für Minder-km gibt es eine Vergütung. Über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden werden immer verrechnet; maßgebend ist die Zustandsbeurtei-lung, die nach Vertragsablauf in einem Rückgabeprotokoll dokumentiert wird.
Generell müssen beim Leasing folgende Punkte beachtet werden:
- Gehen Sie sorgfältig mit dem Fahrzeug um, eben wie mit bar bezahltem Eigentum.
- Lassen Sie den Service nach vorgegebenen Intervallen durchführen.
- Der verkehrssichere Zustand muss erhalten bleiben, daher Schäden reparieren und vorgeschriebene Untersuchungen (HU, AU) durchführen lassen.
- Reifen dürfen nicht bis unters gesetzliche Limit abgefahren werden. Ersatz muss in Größe und Betriebskennung den ab Werk montierten entsprechen.
- Es darf aber auch ein günstiges Fabrikat sein.
- Das Fahrzeug muss mit Sommerbereifung zurückgegeben werden.
- Der Auslieferungszustand muss erhalten bleiben; Bastelarbeiten wie der Einbau von Lautsprechern oder Freisprechanlagen (mit entsprechenden Bohrungen) sind genehmigungspflichtig.
- Umrüstungen werden in der Regel erlaubt, wenn Anbauteile später am Fahrzeug verbleiben und wenn sich daraus kein Verwertungsverlust ergibt. Vergütet wird aber nichts.
- Unfallschäden sind unverzüglich zu melden!
Für Leasingfahrzeuge wird obligatorisch eine Vollkasko-Versicherung gefordert, die gilt es bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung natürlich einzukalkulieren. Diese allerdings deckt normalerweise nur den Wiederbeschaffungswert ab. Etwaige Differenzen zwischen diesem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert sollten - wie bei finanzierten Fahrzeugen - ebenfalls mit einer zusätzlichen GAP-Versicherung kompensiert werden.
Erkundigen Sie sich unbedingt, ob diese Versicherungsleistung Bestandteil Ihrer Verträge ist
GAP-Versicherung
Guaranteed Asset Protection GAP (gap, engl. = Lücke) ist eine Versicherung, die etwa entstehende Amortisationslücken schließt, gemeint ist die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert des Leasingobjektes (Unterversicherung bei Totalschaden oder Diebstahl).
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