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Neu oder gebraucht - flexibel an die Sache herangehen
Wer für den Fahrzeugkauf ein festgelegtes Budget einsetzen will, steht schnell vor der Frage: Soll es ein neuer Kleinwagen oder ein größerer Gebrauchter sein? Fest steht, ein Alleskönner ist ebenso wenig zu finden, wie ein maximal drei Jahre altes Gebrauchtmodell mit weniger als 40.000 km und gehobener Ausstattung für weniger als 3.000 Euro. Während man seinen Neuwagen nach Gusto mit individuellen Extras ausstatten und in der persönlichen Wunschfarbe ordern kann, muss der Käufer eines
Gebrauchtwagens mit dem vorlieb nehmen, was der Markt bietet. Insbesondere profitiert er bei vergleichsweise jungen Fahrzeugen vom überproportionalen Wertverlust der ersten Jahre. Ein Leasingrückläufer, Vorführwagen
oder Fuhrparkauto kann ein echtes Schnäppchen sein. Der Kaufpreis allein ist nicht entscheidend. Denken Sie auch an die Folgekosten. In welcher Schadstoff- und Versicherungsklasse ist das Fahrzeug eingestuft? Dies bestimmt die künftige Steuer- und Versicherungsbelastung. Wer die Schlüsselnummer des jeweiligen Modells erfragt, kann vorab - etwa im Internet - recherchieren, welche finanzielle Belastung auf ihn zukommt. Bei Gebrauchtwagen ohne Garantie trägt der Käufer das Reparaturkostenrisiko allein.
Ein vom Händler geprüftes und fachmännisch aufbereitetes Fahrzeug mit Gewährleistung oder Gebrauchtwagengarantie verhindert überraschende Folgekosten. Ein aktuelles Gebrauchtwagen-Zertifikat eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen dokumentiert den realen Fahrzeugzustand.
Neufahrzeuge aus dem europäischen Ausland, so genannte EU-Importe, sind eine preislich interessante Alternative. Die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf 1994/44/EG und die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) regeln Garanatiearbeiten einheitlich innerhalb der EU. Dazu müssen die Garantieunterlagen mit dem Stempel des ausländischen Vertragshändlers, dem Auslieferungsdatum und der Fahrzeug-Identifikationsnummer versehen sein. Bestehen Sie auf Aushändigung der Fahrgestellnummer bezogenen . EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, des CoC (Certif icate of Conformity). 7
Verlangen Sie eine deutschsprachige Bedienungsanleitung. Bedenken Sie, dass ein Gerichtsstand außerhalb Ihres Wohnsitzes bei rechtlichen Streitigkeiten höhere Kosten verursacht. Trotz identischer Modellbezeichnung können bei reimportierten Fahrzeugen Ausstattungsunterschiede zu deutschen Modellen bestehen. Während in Deutschland ABS und ESP im Serienumfang enthalten sind, müssen diese unter Umständen bei ausländischen Fahrzeugen als Extra bestellt und bezahlt werden. Freiwillig erbrachte Kulanz-Leistungen für ein reimportiertes Fahrzeug werden nach Ablauf des Garantiezeitraums von einigen Herstellern abgelehnt.
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