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Dieser Erfahrungsbericht stammt von Alexander Müller. Auf seine Homepage finden sie weitere Informationen.

Autoexport von Deutschland in die Schweiz

mit Rückerstattung der in Deutschland bezahlten Mehrwertsteuer

Als absolutes "Greenhorn" in dieser Angelegenheit führte ich 2005 ein in Deutschland gekauftes Neufahrzeug in die Schweiz aus. Mehrfach hatte es den Anschein, dass ich zu diesem Thema "von fünf Leuten sechs Meinungen" erhielt. Auch im Internet stieß ich auf teils widersprüchliche Informationen. Ich empfand es mitunter als schwierig, als Laie vorab Verbindliches zu erfahren. Dies motivierte mich, meine Erfahrungen in Form der vorliegenden Web-Seite niederzuschreiben und anderen Personen, die vielleicht ähnliches vorhaben, zugänglich zu machen.

Die folgenden Angaben basieren auf meinen eigenen Erfahrungen im Februar/März 2005 bei einem KFZ-Kauf in Bayern und einer resultierenden KFZ-Zulassung im Kanton Schwyz. Je nach deutschem Bundesland bzw. je nach schweizer Wohnkanton kann es Abweichungen von den unten genannten Punkten und den damit zusammenhängenden Kosten geben. Eine Garantie auf Vollständigkeit der Information sowie auf Erfolg beim Nachahmen kann nicht gegeben werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Bitte schreibt mir eine e-Mail (Adresse steht ganz unten), wenn sich Dinge ändern oder wenn Ihr andere Erfahrungen machen solltet. Eventuell werde ich Euere Infos unter Nennung Eueres Namens hier ergänzen.

Um ein Fahrzeug aus Deutschland aus- und in die Schweiz einzuführen, müssen in etwa die folgenden Schritte unternommen werden. Die Reihenfolge ist nicht immer zwingend. Zum Beispiel kann die schweizer KFZ-Versicherung bereits vor der Einfuhr beantragt werden. Zwischen Kauf und Ausfuhr sollten nicht mehr als drei Monate liegen.

  • Fahrzeugkauf (beim KFZ-Händler)
    • erhaltene Dokumente: Kaufrechnung, KFZ-Brief
    • Tipp: Die Rückerstattung der in Deutschland bezahlten Mehrwertsteuer (MwSt.) erfolgt grundsätzlich durch den Händler, nicht durch das Finanzamt! Der Händler ist nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer im nachhinein zu erstatten. Ein geplanter Fahrzeugexport und eine damit zusammenhängende Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer sollte daher gleich beim Kauf mit dem Händler verbindlich (d.h. am besten schriftlich) vereinbart werden.
  • Beschaffung der Ausfuhrdokumente (beim KFZ-Händler oder bei kompetenter Spedition)
    • notwendige Infos: Angaben im KFZ-Brief
    • erhaltene Dokumente: ausgefüllte Ausfuhranmeldung 0733, ausgefüllte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • Tipp: Der Händler fungiert dabei offiziell als Ausführender bzw. Exporteur. Der selbstfahrende Empfänger ist in gewisser Weise nur der "Durchführende" des Exportvorgangs.
    • Falltür: Die ausgehändigten Vordrucke könnten veraltet sein.
  • Beschaffung weiterer Dokumente (bei KFZ-Hersteller oder KFZ-Händler)
    • notwendige Info: Fahrzeug-Ident.-Nummer
    • erhaltene Dokumente: Lieferantenbescheinigung des Herstellers(1), EWG-Uebereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Compliance)(2)
  • Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung für Ausfuhr(3) (bei geeigneter Versicherung)
    • notwendige Infos: Angaben im KFZ-Brief
    • erhaltenes Dokument: gelbe Versicherungsbescheinigung
    • Tipps: Nicht alle Versicherungen bieten eine derartige Versicherung an. Beim ADAC kosten 15/30 Tage unabhängig von einer Mitgliedschaft € 80/160. Um Probleme in der Zulassungsstelle zu vermeiden, sollte in der Versicherungsbescheinigung die schweizer Empfängeradresse eintragen werden.
    • Falltür: Der Versicherungsbeginn ist unter Umständen zeitnah an den Versicherungsabschluss gekoppelt. (Beim ADAC muss diese Versicherung innerhalb einer Woche nach Abschluss beginnen.)
  • KFZ-Zulassung zur Ausfuhr "auf eigener Achse" (bei einer deutschen Zulassungsstelle)
    • vorzulegende Dokumente: Personalausweis/Reisepass, KFZ-Brief, gelbe Versicherungsbescheinigung
    • erhaltene Dokumente: internationaler Zulassungsschein, entwerteter KFZ-Brief, Ausfuhrkennzeichen mit Plakette
    • Falltür: Wenn die in der Versicherungsbescheinigung vermerkte Adresse des Versicherungsnehmers die deutsche Anschrift ist und nicht die schweizer Empfängeradresse, gibt's Probleme.
  • Zollamtliche Anmeldung (beim deutschen Binnenzollamt, wo das KFZ gekauft wurde)
    • vorzulegende Dokumente: Personalausweis/Reisepass, KFZ-Brief, Ausfuhranmeldung 0733, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1(1), Lieferantenbescheinigung des Herstellers(1)
    • erhaltene Dokumente: einmal abgestempelte Ausfuhranmeldung 0733, abgestempelte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1(1)
  • Ausfuhrbestätigung (beim Grenzzollamt, wo die EU verlassen wird)
    • vorzulegende Dokumente: Personalausweis/Reisepass, einmal abgestempelte Ausfuhranmeldung
    • erhaltenes Dokument: zweimal abgestempelte Ausfuhranmeldung 0733
  • Einfuhr in die Schweiz (beim Grenzzollamt, wo die Schweiz betreten wird)
    • vorzulegende Dokumente: Personalausweis/Reisepass, schweizer Ausländerausweis, Kaufrechnung, zweimal abgestempelte Ausfuhranmeldung 0733, abgestempelte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1(1)
    • Hier heißt es, den Geldbeutel zu zücken:
      • Zoll: ca. sFr 15 pro 100 kg Fahrzeuggewicht (nur falls keine EUR.1 vorliegt, mit EUR.1 fallen keine Zollgebühren an)
      • Gebühren: sFr 20 für Prüfungsbericht 13.20 A
      • Automobilsteuer: 4% auf Netto-Fahrzeugwert, Zoll und Gebühren
      • Mehrwertsteuer: 7,6% auf Netto-Fahrzeugwert, Zoll, Automobilsteuer und Gebühren
    • erhaltene Dokumente: Einfuhrformular 11.010 d mit Quittung der bezahlten Steuern, Prfuengsbericht 13.20 A mit Stammnummer und Zollstempel
    • Tipp: Vorher erkundigen, ob das Zollamt eine Bezahlung mit Karte akzeptiert. Ansonsten genügend schweizer Franken mitnehmen.
    • Falltür: Öffnungszeiten des Zollamtes, sowie Limite der schweizer Bankkarten beachten!
  • Abschluss einer schweizer KFZ-Versicherung (bei einer schweizer Versicherung)
    • vorzulegendes Dokument: Ausländerausweis (Kopie)
    • notwendige Infos: Fahrzeug-Ident.-Nummer, Stammnummer (ggf. nachreichen)
    • erhaltenes Dokument: schweizer Versicherungsbescheinigung
  • Abgaswartung (bei einer autorisierten schweizer Autowerkstatt)
    • notwendige Infos: Angaben im KFZ-Brief
    • erhaltenes Dokument: Abgas-Wartungsdokument
    • Tipp: Nach Halterungen für schweizer Kontrollschilder fragen. (Die schweizer Kontrollschilder haben kein EU-Format.)
  • Fahrzeugkontrolle (beim Strassenverkehrsamt des schweizer Wohnkantons)
    • vorzulegende Dokumente: Ausländerausweis, Prüfungsbericht 13.20 A mit Stammnummer und Zollstempel, entwerteter KFZ-Brief, Abgas-Wartungsdokument, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
    • erhaltenes Dokument: ausgefüllter Prüfungsbericht 13.20 A
    • Tipp: Termin vorher vereinbaren und pünktlich mit allen Unterlagen kommen.
    • Falltür: Verdreckte Fahrzeuge werden von den Prüfern zurückgewiesen. Das gilt außen wie innen, also auch für einen verschmierten Motorraum.
  • Fahrzeugimmatrikulation (beim Strassenverkehrsamt des schweizer Wohnkantons)
    • vorzulegende Dokumente: Ausländerausweis, Einfuhrformular 11.010 d mit Quittung der bezahlten Steuern, ausgefüllter Prüfungsbericht 13.20 A, schweizer Versicherungsnachweis
    • erhaltene Dokumente: schweizer Fahrzeugausweis (wird u.U. per Post nachgeschickt), schweizer Kontrollschilder
    • Tipp: Halterungen für schweizer Kontrollschilder mitbringen, damit das Kennzeichen gleich montiert werden kann.
  • Und jetzt kommt, worauf wir alle - vor allem ich selbst :-) - gewartet haben...
  • Rückerstattung der in Deutschland bezahlten MwSt. (beim KFZ-Händler)
    • vorzulegendes Dokument: zweimal abgestempelte Ausfuhranmeldung 0733
    • erhalten: hoffentlich viel, viel Geld
    • Falltür: Der Händler ist nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer im nachhinein zu erstatten.
  • (1) Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird nur für in der EU hergestellte Fahrzeuge mit entsprechender Lieferantenbescheinigung des Herstellers abgestempelt. Ohne EUR.1 muss ein KFZ bei Einfuhr in die Schweiz zusätzlich zu den anfallenden Steuern verzollt werden.
    (2) Die Erstausstellung ist in der Regel kostenlos. (Volkswagen verlangt auf der CoC-Seite knappe € 40 für jede weitere Ausstellung einer EWG-Übereinstimmungsbescheinigung zum gleichen Fahrzeug.)
    (3) Es handelt sich dabei nach §7(2) der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr um eine besondere Versicherung speziell zur Fahrzeugausfuhr mit Ausfuhrkennzeichen.

Fertig, das war's! Wenn man weiß, wie's geht, ist's gar nicht so schwer, oder? Merke: Heiraten ist bzgl. des Organisationsaufwandes und des "Papierkriegs" wesentlich einfacher als Autoexport! :-)

 

Aber... geht diese Rechnung auf?

Für mein Auto bezahlte ich € 12800,--, das sind netto € 11034,48 (= sFr 17116,--) plus € 1765,52 Mehrwertsteuer, welche ich schlussendlich wieder zurückerstattet bekam. Die folgenden Kosten fallen einmalig an und beinhalten keine laufenden Kosten des "Alltagsbetriebs" (z.B. Versicherung, KFZ-Steuer).

 

Angefallene Kosten:

KFZ-Haftpflichtversicherung für Ausfuhr

€ 80,--

Internationale Zulassung

€ 33,30

Überführungskennzeichen

€ 30,50

Ausstellung Ausfuhranmeldung 0733

€ 25,--

Ausstellung Prüfungsbericht 13.20 A

sFr 20,--

=

€ 12,90

Automobilsteuer (4% auf sFr 17136,--)

sFr 685,45

=

€ 442,20

Mehrwertsteuer (7,6% auf sFr 17821,--)

sFr 1354,40

=

€ 873,80

Abgaswartung

sFr 64,--

=

€ 41,30

Abgas-Wartungsdokument

sFr 13,95

=

€ 9,--

Fahrzeugkontrolle

sFr 130,--

=

€ 83,90

Fahrzeugausweis

sFr 50,--

=

€ 32,30

Kontrollschilder

sFr 35,--

=

€ 22,60

 

gesamt:

 

€ 1686,80

Fazit 1: Ich erzielte einen kleinen Gewinn in Höhe von knapp € 82,-- (ohne Berücksichtigung meines zeitlichen Aufwands).
Fazit 2: Je höher der Wert des einzuführenden Fahrzeugs, umso mehr lohnt sich dieser Vorgang.

 

Kontakt zu Alexander Müller

Die Homepage von Alexander Müller

 

 

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