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Mit Brief und Siegel - worauf es beim Vertragsabschluss ankommt

Genauer als die gesetzlichen Bestimmungen regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Einzelheiten für den Kauf. Auf dieses Kleingedruckte sollten Sie achten. Die AGB sind Bestandteil des Kaufvertrages und damit für beide Seiten rechtlich bindend. In den AGB ist auch verankert, wie beide Seiten im Falle einer Nichterfüllung Entschädigungen leisten müssen.

 

Anschlussgarantie

Wird beim Neuwagenkauf eine Garantieverlängerung angeboten, fragen Sie nach, ob diese „Zusatzversicherung" auch kurz vor Ablauf der Standardfrist noch nachgeholt werden kann. Denn sollte das Fahrzeug während dieser Frist gestohlen werden oder mit Totalschaden verunfallen, wäre die Aufzahlung verschenkt.

Wer von Privat kauft oder sein Gebrauchtfahrzeug verkauft, ist mit einem beiderseits unterschriebenen Vertragspapier gut beraten. Musterverträge zum Gebrauchtwagenkauf und -verkauf gibt es bei Automobilclubs, in Buchhandlungen, Fachzeitschriften und im Internet. Diese sind rechtlich geprüft und berücksichtigen alle wichtigen Einzelheiten. Sie beinhalten neben den üblichen Angaben zum Fahrzeug und den beteiligten Parteien die umfassende Zu-standsbeschreibung sowie (wichtig!) Datum, Zeit und Ort der Schlüsselübergabe.

 

Nur Bares ist Wahres - der Barkauf schafft Verhandlungsspielraum

Was vor allem beim privaten Gebrauchtwagenhandel gängige Praxis ist, verliert im gewerblichen Bereich - vor allem beim Neuwagenkauf vom Händler - zunehmend an Bedeutung: die Bezahlung in bar. Tatsächlich sank nach einer von Aral durchgeführten Studie zu Trends beim Autokauf der Anteil der Barzahler überraschend stark von 64% im Jahr 2003 auf nur noch 49% im Jahr 2005. Die Finanzierung ist längst salonfähig geworden.

Dennoch lassen sich auch handfeste Argumente für den Kauf gegen Bares (oder mit entsprechender Überweisung des Kaufbetrages) ins Feld führen. Wer sein neues Auto auf einen Schlag bezahlt, geht eben keine finanzielle Dauerverpflichtung ein und entscheidet selbst, wie der Wagen versichert wird. Kurz, er ist Herr übers eigene Fahrzeug, womit jederzeit auch ein Wiederverkauf möglich wird. Zudem: Zinsen, die man erst gar nicht bezahlt, sind die günstigsten! Beim Barkauf fällt keine Bearbeitungsgebühr an, der Papierkrieg hält sich in Grenzen und kein Dritter verdient bei dem Deal mit. Gewichtigster Vorteil, der allenthalben ins Feld geführt wird, ist fraglos der größere Verhandlungsspielraum beim Verkaufsgespräch. Bei Barzahlung gesteht I

 

der Händler seinem Kun-1 den in aller Regel einen attraktiven „Hauspreis", sprich satten Rabatt zu. Bleiben Sie in der entscheidenden Phase des Verkaufsgesprächs jedoch realistisch, indem Sie dem Händler eine angemessene Preisvorstellung offerieren. Denken Sie beim Autokauf aber immer daran, Ihren finanziellen Spielraum nicht völlig auszureizen - es könnten in absehbarer Zeit schließlich noch andere, unerwartete Anschaffungen nötig werden.

 

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